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 Ausschluss von der Gesellenprüfung

 

„Während der gesamten Gesellenprüfung dürfen weder Bild- noch Tonaufzeichnungen gemacht werden. Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte  sind vor Beginn der Gesellenprüfung für deren Dauer abzugeben, da sie unzulässige Hilfsmittel sind. Wird während der Prüfung ein solches Gerät bei einem Prüfling gefunden, so wird dies als Täuschungsversuch gewertet. Dies hat den sofortigen Ausschluss von der Gesellenprüfung zur Folge.“

 

Quelle: ZVA Rechtsabteilung

 

Täuschungen und Ordnungsverstöße

 

§ 22 Gesellenprüfungsordnung  (GPO)

 

(1) Unternimmt es ein Prüfling, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet er Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.

 

(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfling eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtführung festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort.

 

(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die von der Täuschungshandlung betroffene Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Prüfungsausschuss den Prüfungsteil oder die gesamte Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewerten.

 

(4) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist er von der Teilnahme auszuschließen. Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsichtführung getroffen werden. Die endgültige Entscheidung über die Folgen für den Prüfling hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu treffen. Absatz 3 gilt entsprechend. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften.

 

(5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist der Prüfling zu hören.

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