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Bestehen der Gesellenprüfung

 

Prüfungsbestehen in Teil 1 + 2

 

Die Prüfung ist bestanden wenn in Teil 1 + 2 insgesamt 50 % erreicht wurden und in Teil 2 keine Note 6 bewertet wurde.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in Teil 2 in mindestens 2 Prüfungsbereichen ausreichende Leistungen erbracht wurden   

und

  •  im Prüfungsfach Auge + Sehhilfen ausreichende Leistungen erbracht wurden

und

  • im Schnitt von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.  

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