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Bild: ZVA
Bestehen der Gesellenprüfung
Prüfungsbestehen in Teil 1 + 2
Die Prüfung ist bestanden wenn in Teil 1 + 2 insgesamt 50 % erreicht wurden und in Teil 2 keine Note 6 bewertet wurde.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in Teil 2 in mindestens 2 Prüfungsbereichen ausreichende Leistungen erbracht wurden
und
-
im Prüfungsfach Auge + Sehhilfen ausreichende Leistungen erbracht wurden
und
-
im Schnitt von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
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