
Bild: ZVA
Während der gesamten Gesellenprüfung...
… dürfen weder Bild- noch Tonaufzeichnungen gemacht werden. Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte sind vor Beginn der Gesellenprüfung für deren Dauer abzugeben, da sie unzulässige Hilfsmittel sind. Wird während der Prüfung ein solches
Gerät bei einem Prüfling gefunden, so wird dies als Täuschungsversuch gewertet.
Dies hat den sofortigen Ausschluss von der Gesellenprüfung zur Folge.
Quelle: ZVA -Rechtsabteilung
Alle auf dieser Internetpräsenz vorgestellten Übungsaufgaben stellen eine Orientierungshilfe für die Prüfung dar!
Aufgabenstellungen für die gestreckte Gesellenprüfung (Praxis)
Teil 1 (Beispiel)
Die hier aufgeführte Aufgabe stellt lediglich eine Orientierungshilfe dar.
Prüfungsdauer 240 Minuten ( Einschleifaufgabe inkl. Lötaufgabe)
und
Lötaufgabe1 oder Lötaufgabe2
Aufgabenstellungen für die gestreckte Gesellenprüfung (Praxis)
Teil 2 (Muster)
Die hier aufgeführte Aufgabe stellt lediglich eine Orientierungshilfe dar.
Einschleifaufgabe Prüfungsdauer 150 Minuten
und
Augenoptische Versorgung Prüfungsdauer 120 Minuten
Die Aufgaben sind mit folgenden Gesellenprüfungsausschüssen abgestimmt:
Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptikerhandwerks
- Augenoptikerinnung München-Oberbayern
- Augenoptikerinnung Schwaben
- Augenoptikerinnung Niederbayern-Oberpfalz
Augenoptikerverband Nordrhein Westfalen
- Augenoptikerinnung für den Reg.-Bezirk Arnsberg
- Augenoptikerinnung Düsseldorf
- Augenoptikerinnung Köln
- Augenoptiker Innung Reg.-Bezirk Münster
- Augenoptikerinnung Ostwestfalen-Münster
- Augenoptikerinnung Rhein-Ruhr
Südwestdeutscher Augenoptiker-Verband
- Augenoptikerinnung Baden-Württemberg
- Augenoptikerinnung Rheinland-Pfalz
- Augenoptikerinnung Saarland
Augenoptikerinnung Thüringen
Augenoptikerinnung Berlin



