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Bild: ZVA
Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Grundsätzlich kann sich jeder in Absprache mit dem Ausbilder zur vorzeitigen Gesellenprüfung anmelden.
-aber:
Im praktischen sowie im theoretischen Bereich von Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung sollten mindestens gute Leistungen (nach Handwerksschlüssel) erreicht werden (Empfehlung des Prüfungsausschusses).
Über die Zulassung entscheidet der Gesellenprüfungsausschuss.
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