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Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

 

Grundsätzlich kann sich jeder in Absprache mit dem Ausbilder zur vorzeitigen Gesellenprüfung anmelden.

 

-aber:

 

Im praktischen sowie im theoretischen Bereich  von Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung sollten mindestens gute Leistungen (nach Handwerksschlüssel) erreicht  werden (Empfehlung des Prüfungsausschusses).  

 

Über die Zulassung entscheidet der Gesellenprüfungsausschuss.

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