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Gestreckte Gesellenprüfung

Einreichung Ihrer Unterlagen für die gestreckte Gesellenprüfung  

Alle  notwendigen  Unterlagen,  siehe Seite 2, Erläuterungen, Absatz 3 im Antrag auf Zulassung, können in der Geschäftstelle abgegeben werden.

Stichtag ist immer der letzte Werktag im März(Büroschluß)  für die Sommerprüfung und der letzte Werktag im September(Büroschluß) für die Winterprüfung.

Bei Postzusendung gilt der Poststempel 31. März bzw. 30. September  24.00 Uhr.

 

Unterlagen die später eingehen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

(Es erfolgt somit keine Zulassung zu diesem Prüfungstermin !!!)

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