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Gestreckte Gesellenprüfung

Einreichung Ihrer Unterlagen für die gestreckte Gesellenprüfung  

Alle  notwendigen  Unterlagen,  siehe Seite 2, Erläuterungen, Absatz 3 im Antrag auf Zulassung, können in der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Stichtag ist der 31.März für die Sommerprüfung und der 15.September für die Winterprüfung.

​Bei Postzusendung gilt der Poststempel 31.März bzw. 15.September.

Unterlagen die später eingehen werden nicht mehr berücksichtigt.

(Es erfolgt somit keine Zulassung zu diesem Prüfungstermin)

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Terminvorschläge GP W + S 2025-1.png

* alle Angaben ohne Gewähr

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Augenoptiker- und Optometristen Innung Berlin
 

Augenoptiker- und Optometristen-Innung Berlin
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