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Bild: ZVA
Gestreckte Gesellenprüfung
Einreichung Ihrer Unterlagen für die gestreckte Gesellenprüfung
Alle notwendigen Unterlagen, siehe Seite 2, Erläuterungen, Absatz 3 im Antrag auf Zulassung, können in der Geschäftstelle abgegeben werden.
Stichtag ist immer der letzte Werktag im März(Büroschluß) für die Sommerprüfung und der letzte Werktag im September(Büroschluß) für die Winterprüfung.
Bei Postzusendung gilt der Poststempel 31. März bzw. 30. September 24.00 Uhr.
Unterlagen die später eingehen werden nicht mehr berücksichtigt.
(Es erfolgt somit keine Zulassung zu diesem Prüfungstermin !!!)
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