top of page

Bild: ZVA
Gestreckte Gesellenprüfung
Einreichung Ihrer Unterlagen für die gestreckte Gesellenprüfung
Alle notwendigen Unterlagen, siehe Seite 2, Erläuterungen, Absatz 3 im Antrag auf Zulassung, können in der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Stichtag ist der 31.März für die Sommerprüfung und der 15.September für die Winterprüfung.
Bei Postzusendung gilt der Poststempel 31.März bzw. 15.September.
Unterlagen die später eingehen werden nicht mehr berücksichtigt.
(Es erfolgt somit keine Zulassung zu diesem Prüfungstermin)



bottom of page