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Bild: ZVA
Anmeldung zur gestreckten Gesellenprüfung
Alle notwendigen Unterlagen, siehe Seite 2, Erläuterungen, Absatz 3 im Antrag auf Zulassung, können in der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Stichtag ist der 15. März für die Sommerprüfung und der 15.September für die Winterprüfung.
Bei Postzusendung gilt der Poststempel 15. März bzw. 15. September

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